Prüf - Ablauf mehr Informationen

DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3 § 3 Grundsätze)

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.



VDE 0701-0702

Prüfung der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis:

1000 V~ / 1500 V= nach Instandsetzung, Änderung und bei Wiederholungsprüfungen

Sichtprüfung, Isolationswiderstandsmessung, Ableitstrommessung, Schutzleiterprüfung.

(Prüfgeräte müssen der DIN VDE 0404 – DIN VDE 0413/EN 61557-1 entsprechen)


VDE 0105, Teil 1, Teil 100

Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten, die fest mit der elektrischen Anlage verbunden ist / Betrieb von Starkstromanlagen.

Schutzleiterwiderstand < 1 Ω

Isolationswiderstand > 1000 Ω/V (Schutzklasse I), > 2 MΩ (Schutzklasse II)


VDE 0100, Teil 600

Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V

Prüfschritte: Besichtigen - Messen - Erproben

Isolationswiderstand RISO (IEC 61557-2, VDE 0413/Teil 2)

250 V= Prüfspannung, Grenzwert: >= 0,25 MΩ (bei Nennspg. bis 250 V~)

500 V= Prüfspannung, Grenzwert: >= 0,5 MΩ (bei Nennspg. bis 500 V~)

1000 V= Prüfspannung, Grenzwert: >= 1,0 MΩ (bei Nennspg. bis 1000 V~)

Gilt für Erstprüfungen, für Wiederholungsprüfungen Werte nach VDE 0105, Teil 100!


DIN VDE 0100, (Teil 600)

- Gleichspannung (VDE 0413/Teil 1)

Wechselspannung (VDE 0413/Teil 5/Teil 7)

Grenzwert: RST >= 50 kΩ (Anlagen bis 500 V~ oder bis 750 V=)

Grenzwert: RST >= 100 kΩ (Anlagen > 500 V...1000 V~ oder > 750 V...1000 V=)

Messung elektrostat. Aufladungen (elastische Bodenbeläge DIN EN 1081): nach IEC 51953, mit 100 V=, <= 1 MΩ

Schleifenimpedanz ZS (Schleifenwid., IEC 61557-3, VDE 0413/Teil 3)

LS-Schalter muss innerhalb von 200 ms abschalten.

Netzimpedanz ZI (Netzinnenwiderstand), notwendig bei Kurzschlussprüfung und Bestimmung des Spannungsfalles.

Messung zwischen L-N (auch bei vorhandenen RCDs, es erfolgt keine Auslösung)

Widerstand von Erdungs-, Schutz- u. Potentialausgleichsleitern RLO (IEC 61557-4, VDE 0413/Teil 4)

Richtwert: Schutzleiter < 1 Ω, Potentialausgleichsleiter < 0,1 Ω

Erdungswiderstand RE (IEC 61557-5)

Kompensations-Messverfahren (VDE 0413/Teil 5)

Strom-Spannungs-Messverfahren (VDE 0413/Teil 3 + 7)

Grenzwerte TN-Netz: Gesamtwert (Betriebserde) < 2 Ω, Ausnahme < 5 Ω

Fehlerstrom/Berührungsspannung IΔN/UL (IEC 61557-6, VDE 0413/Teil 6)

UL <= 50 V~ bzw. <= 120 V= (eingeschränkte Bereiche <= 25 V~ bzw. <= 60 V=, z.B. Landwirtschaft, Medizin).

Auslösung nach 0,3 s mit Nennstrom oder steigendem Prüfstrom (die Auslös. muss innerhalb 50...100 % des Nennfehlerstromes liegen)

Drehfeld (IEC 61557-7, VDE 0413/Teil 7)

Feststellung des Rechtsdrehfeldes.


VDE 0113 (EN 60204) Teil 1

Sicherheit von Maschinen - Elektrische Sicherheit von Maschinen

VDE 0113 gilt für Verdrahtungen innerhalb eines Maschinensystems

Schutzleitersystemprüfung jetzt wahlweise durch zwei Verfahren möglich

1. Für kleine Maschinen bis 20m: Widerstandsmessung mit 10 A~, mit Spannungsabfallmessung.

2. Für Maschinen >20m Länge: Messung durch Schleifenimpedanzmessung

(VDE 0100 Teil 600).

Isolationswiderstandsmessung mit 500 V=, Grenzwert > 1 MΩ

Restspannungsmessung, nach 5 s < 60 V (1 s für Masch. m. Steckvorrichtung)

Hochspannungsmessung mit 2 x UN oder mit mind. 1000 V~

(Trafo mit mind. 500 VA erforderlich), Dauer mind. 1 s

(Inbetriebnahme gemäß VDE 0104).

Erst- und Wiederholungsprüfungen sind identisch.



Prüffristen

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: 4 Jahre

(dto. in Betriebsstätten, Räumen u. Anlagen bes. Art: 1 Jahr)

Schutzmaßnahmen mit FI in nichtstationären Anlagen: 1 Monat

FI-, Differenzstrom- und FU-Schalter in stat. Anlagen: 6 Monate



VDE 0751-1:2008-08 (EN 62353)

Medizinische elektrische Geräte – Widerholungsprüfungen und Prüfung nach

Instandsetzung von medizinischen elektrischen Geräten.

1. Auswahl der Prüfungen

2. Sichtprüfung

3. Elektrische Messungen je nach Bedingungen:

Schutzleiterwiderstand

Ableitströme mit geeigneten Messverfahren wie z.B. Ersatzgeräteableitstrommessung,

direkte Geräteableitstrommessung (isol. Aufstellung, Umpolen!), Differenzstrommessung

Isolationswiderstand

Grenzwerte:

Schutzleiterwiderstand

RSL (In der Norm ist der Mindestwert für die Leerlaufspannung entfallen, aber ein Mindestwert der Bürde von 0,5 bei der Prüfung mit 200 mA ergänzt worden.

Wenn die Prüfung mit DC-Prüfstrom erfolgt, muss nun der höchste Wert

beider Polungen aufgezeichnet werden. Zusätzlich wurde der Grenzwert bei der Prüfung von Mehrfachsteckdosen auf

0,5 ergänzt).

Geräte-Ableitstromessung

IEGA : SK I = 1 mA, SK II = 0,5 mA (nur VDE 0751, Anm. 1 und 3: 5 mA)

*Wenn der gemessene Wert der Ersatzmessung 5 mA überschreitet, müssen andere Messverfahren durchgeführt werden.

IGER : Ber. T. SK I: 0,5 mA, SK II = 0,1 mA

(nur VDE 0751, Anm. 1 und 3: 2,5 mA, Anm. 25 mA: 10 mA).

*Im Fall eines IT-Stromversorgungssystems erfordert diese Messung einen speziellen Messkreis, z.B. Messgerät mit integriertem TN-System.

*Beim Messen des Geräteableitstromes von ME-Geräten der Schutzklasse I ist besondere Vorsicht geboten, da durch eine Unterbrechung der Schutzleiterverbindung Personen gefährdet werden können.

Ableitstrom vom Anwendungsteil IEPA : BF = 5 mA, CF = 0,05 mA

(Ersatz-Patientenableitstrom: ohne Netzspg. am Anw.-Teil).

IPA : BF = 5 mA, CF = 0,05 mA (direkte Ableitstrommessung:

mit Netzspg. am Anw.-Teil).

*Bei Anwendungsteilen des Typs B ist üblicherweise keine getrennte Messung erforderlich, da die Anwendungsteile bei der Messung des Geräteableitstromes mit erfasst werden.

Isolationswiderstand

RISO (Wo es zweckmäßig erscheint, ist eine Messung durchzuführen. Diese Messung darf nicht vorgenommen werden,

wenn sie vom Hersteller in den Begleitpapieren ausgeschlossen wurde),

SK I >=2 M , SK II >= 7 M , CF >= 70 M

4. Funktionsprüfung

5. Ergebnisbericht

6. Bewertung

7. Zur weiteren Nutzung vorbereiten



Prüffristen:

Der Hersteller von ME-Geräten/ME-Systemen muss die Prüffristen und den Prüfumfang für die regelmäßige Inspektion festlegen und in den Begleitpapieren angeben.

Wenn keine Angabe zur Prüffrist vorhanden sind, muss die Frist von einer sachverständigen Person festgelegt werden.

Dabei müssen die Empfehlungen des Herstellers berücksichtigt werden und es ist eine Prüffrist zwischen 6 Monaten und 36 Monaten festzusetzen.

Für bestimmte Gerätegruppen ist eine Mindestprüffrist von 24 Monaten empfohlen (z.B. Inkubatoren für Frühgeborene/Babys, Geräte für die Therapie in Überdruckkammern, Kernspintomographen und einige andere).